Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Prof. Flöther nimmt in Stellung zum SanInsFoG
Am 25. November 2020 fand eine öffentliche Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz statt. Thema: der Entwurf für das "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG). Prof. Dr. Lucas F. Flöther nahm als einer von acht Sachverständigen an der Sitzung teil.
In seiner Stellungnahme bezeichnete Flöther das SanInsFoG als einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Sanierungsstandortes Deutschland. Insbesondere hob er zum einen die Verbesserungen im Eigenverwaltungs- und Insolvenz(plan)verfahren hervor, zum anderen den modular gestalteten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (SRR). Dennoch müsse eine besonnene und angemessene wissenschaftliche Diskussion zur passgenauen Implementierung des SRR geführt werden, die den massiven rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen des neuen Rechtsrahmens gerecht würde.
Ein weiterer zentraler Punkt in Flöthers Stellungnahme ist die Kritik an der bislang vorgesehenen Möglichkeit zur Vertragsbeendigung im Instrumentenkasten des SRR. Flöther fordert, die Regelungen zur Vertragsbeendigung ersatzlos zu streichen. Diese Möglichkeit solle ausschließlich dem Insolvenzrecht vorenthalten bleiben.
Alle Positionen von Prof. Flöther u.a. auch zur Rolle des Sonderbeauftragten, zur Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten sowie zur Bedeutung des Instruments für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie hier.