News

Prof. Dr. Lucas F. Flöther bleibt Vorsitzender des BRAK-Ausschusses „Insolvenzrecht“

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Prof. Flöther in seiner 258. Sitzung erneut in den Ausschuss Insolvenzrecht berufen und zum Vorsitzenden ernannt. Somit bleibt der Fachanwalt für Insolvenzrecht in den kommenden vier Jahren (bis 31.12.2023) als Vorsitzender im Amt. Mit ihm sind RAin Mechthild Greve, RA Dr. Frank Kebekus, RAin Dr. Karen Kuder, RA Markus M. Merbecks, RA Rolf G. Pohlmann, RA Dr. Wilhelm Wessel und RA Dr. Thomas Westphal als Mitglieder im Ausschuss Insolvenzrecht tätig. Gemeinsam beraten sie u.a. über die weitere Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, die Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, den Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie die Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften.

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Weitere Informationen finden Sie hier:

 

https://www.brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-insolvenzrecht/

Zurück