STABILISIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz – kurz: StaRUG – hat der deutsche Gesetzgeber den „präventiven Restrukturierungsrahmen“ der Europäischen Union in das nationale Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 steht Unternehmen damit ein neuer Sanierungsweg abseits des Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Das Gesetz bietet Unternehmen einen neuen Werkzeugkasten zur Restrukturierung, der sie flexibel, frühzeitig und still wieder auf Kurs bringt. Für Details zum Inhalt des Gesetzes klicken Sie bitte hier.

Der Sanierungsprozess steht dabei unter der Kontrolle des Unternehmens und kann so durch Expertise und Erfahrung der Geschäftsleitung optimal befördert werden. Das StaRUG-Verfahren ist flexibel, weil nicht sämtliche Rechtsverhältnisse des Unternehmens gestaltet werden müssen. So kann effektiv und effizient das Sanierungsziel erreicht und die Reputation des Unternehmens geschont werden.

Organisation und Finanzierung eines Sanierungsprozesses bedürfen aufgrund der Krisensituationen innewohnenden Dynamik einer umfassenden Planung. Ob als Restrukturierungsbeauftragter, Sanierungsmoderator oder als professioneller Berater – Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner in sämtlichen Fragen der Restrukturierung – von der Aufstellung eines Sanierungskonzepts über die Erarbeitung eines Restrukturierungsplans bis hin zur endgültigen Entscheidungsfindung mit allen Beteiligten. Dabei agieren wir gewohnt weitsichtig, moderieren Interessen und erarbeiten gemeinsame Verhandlungserfolge für Sie.

Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens setzen wir uns umfänglich mit dem StaRUG auseinander und sind bestens mit dessen Instrumentarien vertraut. Weitere Informationen finden sie hier.

Wir sind eine Idee weiter.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema finden Sie hier:

Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Hrsg.) (2021): Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG), Kommentar (C.H. Beck)

Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Hrsg.) (2019): „Handbuch Sanierungsrecht: Einführung zur Richtlinie der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen“ (C.H. Beck) - Leseprobe

Dr. Florian Eckelt (2020): Der präventive Restrukturierungsrahmen, Europäische Vorgaben und Umsetzungsspielräume für die EU-Mitgliedstaaten (Nomos). Weitere Informationen können Sie hier abrufen. Ebenfalls online abrufbar über Nomos eLibrary.