Ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren ist für Unternehmen ein bewährtes Instrument, eine nachhaltige Restrukturierung und Entschuldung zu erreichen – und trotzdem Herr im eigenen Haus zu bleiben. Wir stehen Ihnen dabei als Partner zur Seite: Mitverantwortlich in der Geschäftsleitung oder als Berater – ganz nach Ihren Wünschen und den Erfordernissen der Situation. Dabei profitieren Sie von unserer Expertise bei der erfolgreichen Sanierung von Unternehmen in unterschiedlichen Branchen sowie unseren umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen große Chancen – birgt aber auch Risiken. Als Geschäftsführer und Vorstand sind Sie zum Beispiel erweiterten Haftungsrisiken ausgesetzt. Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen.
Wir nutzen das gesamte Maßnahmenspektrum – von der Entwicklung langfristig wirksamer Sanierungskonzepte bis hin zur effizienten Umsetzung.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 1. Januar 2021 gelten neue Vorschriften zur Eigenverwaltung und zum Schutzschirmverfahren. Diesen Verfahrensarten haben nunmehr verschärfte Zugangsvoraussetzungen und erfordern eine noch umfangreichere Planung.
Für Unternehmen, die unter der COVID-19-Pandemie leiden, schafft indes das COVInsAG einen erleichterten Zugang zur Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren. Dabei muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Pandemie Auslöser der Unternehmenskrise ist. Der Eintritt in ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren bedarf mehr denn je einer guten Vorbereitung.